Allgemeine Verkaufsbedingungen

AUSLEGUNG

1.1 In diesen Bedingungen gelten folgende Definitionen:

Arbeitstag
ein Tag (außer Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag), an dem die Banken für Geschäfte geöffnet sind;

Bedingungen
die in diesem Dokument festgelegten Geschäftsbedingungen;

Vertrag
der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Ware gemäß diesen Bedingungen;

Kunde
die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Ware beim Lieferanten im Rahmen ihrer bzw. seiner Geschäftstätigkeit kauft;

Force‑majeure‑Ereignis
hat die in Klausel 12 genannte Bedeutung;

Ware
die Waren (oder Teile davon), die in der Bestellung angegeben sind;

Bestellung
die Bestellung des Kunden für die Ware, die telefonisch, persönlich oder schriftlich eingegangen ist;

Lieferant
Nova Distribution srl, Via C. Sallustio, 61 – 41123 – Modena (MO) – Italien – USt‑IdNr. 03126670367;

Website
www.novadistribution.eu

1.2 In diesen Bedingungen gelten folgende Regeln:

1.2.1 Der Begriff „Person“ umfasst eine natürliche Person, eine Gesellschaft oder eine nichtrechtsfähige Organisation (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit).

1.2.2 Ein Hinweis auf eine Partei schließt deren persönliche Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässige Abtretungsempfänger ein.

1.2.3 Ein Hinweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Hinweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der jeweils geltenden, geänderten oder neu gefassten Fassung. Ein Hinweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung schließt jede auf dieser Grundlage erlassene Rechtsverordnung oder sonstige Rechtsnorm ein, soweit diese geändert oder ergänzt wurde.

1.2.4 Jeder Satz, der mit den Begriffen „einschließlich“, „einschließlich“, „insbesondere“ oder ähnlichen Formulierungen eingeleitet wird, ist lediglich beispielhaft zu verstehen und beschränkt nicht den Geltungsbereich dieses Vertrags.

1.2.5 Ein Hinweis auf Schriftform umfasst auch Fax und E‑Mail.

 

  1. GELTUNGSBEREICH

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über den Verkauf von Produkten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, unabhängig von anderen Bedingungen, die der Kunde durchsetzen oder einbeziehen möchte oder die durch Handelsbrauch, Gewohnheit, Praxis oder Verhandlungsverlauf impliziert sind.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Übermittlung seiner Bestellung über die Website sorgfältig zu lesen. Mit der Übermittlung seiner Bestellung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und ohne Einschränkung oder Vorbehalt akzeptiert zu haben, und verpflichtet sich, eine Kopie auszudrucken und aufzubewahren.

2.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Lieferanten jederzeit geändert werden. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

2.4 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Ware gemäß diesen Bedingungen zu erwerben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bestellbedingungen vollständig und korrekt sind.

2.5 Ein Vertrag gilt erst als geschlossen und wirksam, wenn der Lieferant die Bestellung angenommen hat und (sofern der Lieferant nicht schriftlich abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart hat) die vollständige Zahlung gemäß Klausel 8 erfolgt ist.

2.6 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, und erkennt an, dass diese bei Annahme der Bestellung durch den Lieferanten für die Parteien verbindlich sind und dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen oder Angaben verlassen hat, die von oder im Namen des Lieferanten gemacht wurden, sofern sie nicht im Vertrag enthalten sind.

2.7 Muster, Zeichnungen, Bilder, Beschreibungen oder Werbematerialien, die vom Lieferanten erstellt wurden, sowie Beschreibungen oder Abbildungen auf der Website des Lieferanten oder in dessen Video‑Präsentationen (wie auch immer zugänglich) dienen ausschließlich der ungefähren Vorstellung der dort beschriebenen Waren. Sie sind rein illustrativ und kein Bestandteil des Vertrags und haben keine vertragliche Bindungskraft. Der Lieferant kann daher nicht für etwaige Unterschiede zwischen den Bildern der Produkte auf der Website und den vom Kunden gekauften Produkten haftbar gemacht werden.

2.8 Ein Angebot für die Ware seitens des Lieferanten stellt kein bindendes Angebot dar. Ein Angebot ist nur 30 Arbeitstage ab Ausstellungsdatum gültig.

2.9 Alle Kunden, die Ware über die Website des Lieferanten bestellen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2.10 Alle Bestellungen unterliegen der Verfügbarkeit. Der Lieferant informiert den Kunden so schnell wie möglich, wenn die Ware nicht verfügbar ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Produkte erstattet oder gutschreibt der Lieferant dem Kunden den eventuell gezahlten oder belasteten Betrag für die Ware.

2.11 Der Lieferant haftet in keinem Fall für etwaige direkte und/oder indirekte Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit (auch späterer) der Produkte resultieren.

2.12 Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, ein gewerblicher Kunde (und kein Verbraucher) zu sein und die Befugnis zu haben, jedes Unternehmen, für das er die Website des Lieferanten zur Bestellung von Waren nutzt, rechtlich zu verpflichten.

 

WARE

3.1 Die Ware wird auf der Website des Lieferanten oder in dessen aktuellen Video‑Präsentationen (über einen Link auf der Website des Lieferanten zugänglich) zum Zeitpunkt der Bestellung beschrieben.

3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikationen der Ware zu ändern, wenn dies durch geltende gesetzliche oder behördliche Vorschriften erforderlich ist.

 

LIEFERUNG

4.1 Diese Klausel gilt nicht, wenn die Ware am Standort des Lieferanten abgeholt wird.

4.2 Der Lieferant hat sicherzustellen, dass:

4.2.1 jede Lieferung der Ware von einem Lieferschein begleitet wird, der das Bestelldatum, alle Kunden‑ und Lieferanten‑Referenznummern, Art und Menge der Ware (einschließlich der Artikelnummer, soweit zutreffend), besondere Lagerhinweise (falls vorhanden) sowie, falls die Bestellung in Teilbeträgen geliefert wird, den verbleibenden Restbetrag der noch zu liefernden Ware enthält; und

4.2.2 falls der Lieferant vom Kunden verlangt, Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückzusenden, dies auf dem Lieferschein klar vermerkt ist. Der Kunde hat das Verpackungsmaterial innerhalb der vom Lieferanten angemessen geforderten Frist zur Abholung bereitzustellen. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt auf Kosten des Lieferanten.

4.3 Der Lieferant hat die Ware an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen von den Parteien vereinbarten Ort („Lieferort“) zu liefern, sobald er den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware versandbereit ist.

4.4 Die Lieferung der Ware gilt als abgeschlossen, sobald die Ware am Lieferort eingetroffen ist.

4.5 Fordert der Kunde, dass die Ware nach Versand an eine andere Adresse umgeleitet wird, kann ihm eine zusätzliche Versandgebühr berechnet werden.

4.6 Alle für die Lieferung angegebenen Termine sind nur ungefähr und die Lieferfrist ist nicht wesentlich. Der Lieferant haftet nicht für Lieferverzögerungen der Ware, die auf ein Force‑majeure‑Ereignis oder darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keine ausreichenden Lieferanweisungen oder sonstige relevante Anweisungen für die Lieferung der Ware erteilt hat.

4.7 Falls der Lieferant die Ware nicht liefern kann, beschränkt sich seine Haftung auf die Kosten und Auslagen, die der Kunde für den Erwerb gleichartiger und gleichwertiger Ersatzware auf dem günstigsten verfügbaren Markt hat, abzüglich des Preises der Ware. Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung der Ware, soweit diese auf ein Force‑majeure‑Ereignis oder auf die Nichterteilung ausreichender Lieferanweisungen oder sonstiger relevanter Anweisungen durch den Kunden an den Lieferanten zurückzuführen ist.

4.8 Falls der Kunde die Ware innerhalb von drei Arbeitstagen nach Benachrichtigung, dass die Ware versandbereit ist, nicht abnimmt oder die Lieferung nicht annimmt, gilt, sofern dieses Versäumnis oder dieser Verzug nicht auf ein Force‑majeure‑Ereignis oder auf die Nichterfüllung der Vertragspflichten durch den Lieferanten zurückzuführen ist:

4.8.1 die Lieferung der Ware als abgeschlossen um 9:00 Uhr am [dritten] Arbeitstag nach dem Tag, an dem der Lieferant den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware versandbereit ist; und

4.8.2 der Lieferant hat die Ware bis zur Lieferung einzulagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung) in Rechnung zu stellen.

4.9 Falls der Kunde 10 Arbeitstage nach dem Tag, an dem der Lieferant den Kunden darüber informiert hat, dass die Ware zur Lieferung bereit steht, die Ware nicht abgenommen oder die Lieferung nicht angenommen hat, kann der Lieferant einen Teil oder die gesamte Ware verkaufen oder anderweitig veräußern und nach Abzug angemessener Lager‑ und Verkaufskosten dem Kunden etwaige Überschüsse gegenüber dem Warenpreis gutzuschreiben oder dem Kunden etwaige Minderbeträge gegenüber dem Warenpreis in Rechnung stellen.

4.10 Der Lieferant kann die Ware in Teilbeträgen liefern, die gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jeder Teilbetrag stellt einen eigenen Vertrag dar. Jeder Lieferverzug oder Mangel an einem Teilbetrag berechtigt den Kunden nicht, andere Teilbeträge zu stornieren.

4.11 Bei Erhalt der Lieferung wird vom Kunden verlangt, die erhaltene Ware zu quittieren. Falls die Pakete und/oder die Ware nicht in gutem Zustand erscheinen, sollte die Lieferung abgelehnt werden. Falls der Kunde den Inhalt der Lieferung nicht prüfen kann, muss er „NICHT GEPRÜFT“ zusammen mit seinem vollständigen Namen unterschreiben. Andernfalls könnte jeder spätere Garantieanspruch des Kunden beeinträchtigt sein. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine Prüfung der Ware innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung erfolgt, und bei Schäden/Unvollständigkeit den Lieferanten innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung zu informieren.

4.13 Bei internationalen Lieferungen liefert der Lieferant in die Länder, die auf der Versandseite der Website aufgeführt sind. Der Kunde kann Einfuhrabgaben und Steuern unterliegen, die anfallen, wenn die Lieferung am Bestimmungsort eintrifft, und ist für die Zahlung dieser Abgaben und Steuern verantwortlich. Der Lieferant hat keinen Einfluss auf diese Gebühren und kann deren Höhe nicht vorhersehen.

 

WARENRÜCKGABE

5.1 Nova Distribution srl akzeptiert nach eigenem Ermessen die Rückgabe von unerwünschten Lagerartikeln, die der Kunde nicht mehr benötigt. Artikel, die als Sonderbestellung bestellt wurden und nicht auf Lager von Nova Distribution srl gehalten werden, können nicht zur Gutschrift zurückgegeben werden.

Rückgaben von Ware werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum akzeptiert, und die Versandkosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Um eine Rückgabe zu ermöglichen, muss der Artikel unbenutzt, im selben Zustand wie beim Erhalt von Nova Distribution srl und in der Originalverpackung sein. Ein Kaufnachweis muss ebenfalls zusammen mit dem zurückgesandten Artikel beigefügt werden.

Nach Prüfung der zurückgesandten Artikel wird ein Guthaben auf dem Konto des Kunden gutgeschrieben, sofern die Artikel als zur Wiederauffüllung geeignet angesehen werden.

Nova Distribution srl behält sich das Recht vor, einen zurückgesandten Artikel nicht anzunehmen und/oder eine Wiedereinlagerungsgebühr bis zu 20% des Rechnungsbetrags der zurückgesandten Ware zu berechnen.

 

  1. QUALITÄT

6.1 Die in dieser Klausel 6 gewährte Garantie gilt nur für Personen, die die Ware für den internen Gebrauch erwerben. Werden die Ware weiterverkauft, erlischt jede verfügbare Garantie.

6.2 Der Lieferant garantiert, dass zum Zeitpunkt der Lieferung und für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Lieferdatum („Garantiezeitraum“):

6.2.1 die Ware in allen wesentlichen Punkten ihrer Beschreibung entspricht;

6.2.2 die Ware frei von materiellen Mängeln in Konstruktion, Material und Verarbeitung ist; und

6.2.3 die Ware für den vom Lieferanten angegebenen Verwendungszweck geeignet ist.

6.3 Die Garantie gilt nur, wenn:

6.3.1 etwaige Mängel oder Fehler vom Kunden schriftlich unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung bei offensichtlichen Mängeln bzw. ab Entdeckung bei versteckten Mängeln angezeigt werden. Es versteht sich, dass diese Garantie nur in Fällen gilt, in denen der angezeigte Mangel oder Fehler nicht direkt oder indirekt auf die Tätigkeit des Kunden oder auf eine fehlerhafte Nutzung und/oder Lagerung des Produkts zurückzuführen ist; und

6.3.3 der Kunde (sofern vom Lieferanten verlangt) die betreffende Ware auf Kosten des Lieferanten an dessen Geschäftssitz zurücksendet,

kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die mangelhafte Ware reparieren oder ersetzen oder den vollen Preis der mangelhaften Ware erstatten.

6.4 In jedem Fall ist der Lieferant nicht haftbar und die Garantie erlischt, wenn:

6.4.1 der Kunde die betreffende Ware weiter verwendet, nachdem er sie gemäß den Klauseln 6.3.1 und 6.3.2 angezeigt hat;

6.4.2 der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten zur Lagerung, Inbetriebnahme, Montage, Nutzung und Wartung der Ware oder zur guten kaufmännischen Praxis nicht befolgt hat;

6.4.3 der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzlichen Schaden, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lager‑ oder Betriebsbedingungen zurückzuführen ist;

6.4.4 die Ware von ihrer Beschreibung abweicht, weil Änderungen vorgenommen wurden, um die Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften sicherzustellen; oder

6.4.5 im Hinblick auf aufbereitete Kompressoren Klausel 5.9 nicht anwendbar ist.

6.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel 6 haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichterfüllung von Klausel 6.1.

6.7 Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder Ersatzwaren, die vom Lieferanten geliefert werden.

6.8 Wenn die gelieferte Ware während der Garantiezeit einen Mangel aufweist, muss der Kunde den Lieferanten so bald wie möglich, aber in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Schaden, den Mangel oder den Anspr

6.8 Wenn die gelieferte Ware während der Garantiezeit einen Mangel aufweist, muss der Kunde den Lieferanten so bald wie möglich, aber in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Schaden, den Mangel oder den Anspruch entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, informieren.

6.9 Austauschservice und Garantie für aufbereitete Produkte

6.9.1 Nova Distribution srl bietet eine Palette aufbereiteter Produkte auf Basis eines Austauschservices an, einschließlich einer 6‑Monats‑Garantie ab Lieferdatum.

6.9.2 Die im Programm enthaltenen Produkte werden zum Zeitpunkt des Angebots angegeben.

6.9.3 Die Produkte werden auf Gleichwertigkeit angeboten, und das ausgetauschte Gerät muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt an Nova Distribution srl zurückgesandt werden. Nova Distribution srl kann auf Anfrage einen Abholservice zum entsprechenden Preis anbieten.

6.9.4 Wird das ausgetauschte Gerät nicht innerhalb der 10‑Tage‑Frist zurückgesandt, behält sich Nova Distribution srl das Recht vor, einen Aufpreis auf der Rechnung zu berechnen.

 

  1. EIGENTUM UND GEFAHR

7.1 Die Gefahr für die Ware geht mit Versand auf den Kunden über.

7.2 Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung erhalten hat für:

7.2.1 die Ware;

7.2.2 und jede andere Ware, die der Lieferant dem Kunden geliefert hat, für die Zahlung fällig ist.

7.3 Bis das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde:

7.3.1 die Ware treuhänderisch als Verwahrer des Lieferanten zu halten;

7.3.2 die Ware getrennt von allen anderen vom Kunden gehaltenen Waren zu lagern, sodass sie leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleibt;

7.3.3 keine Kennzeichnung oder Verpackung an oder bezüglich der Ware zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;

7.3.4 die Ware in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab Lieferdatum gegen alle Risiken zum vollen Wert zu versichern;

7.3.5 den Lieferanten unverzüglich zu informieren, wenn er einem der in Klausel 9.2 genannten Ereignisse unterliegt; und

7.3.6 dem Lieferanten die Informationen über die Ware zur Verfügung zu stellen, die dieser von Zeit zu Zeit verlangen kann, darf aber die Ware im normalen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen oder verwenden.

7.4 Wenn vor dem Übergang des Eigentums an der Ware der Kunde einem der in Klausel 9 genannten Ereignisse unterliegt oder der Lieferant berechtigterweise annimmt, dass ein solches Ereignis bevorsteht, und den Kunden entsprechend informiert, sofern die Ware nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurde, und ohne die sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe des Lieferanten einzuschränken, kann der Lieferant jederzeit verlangen, dass der Kunde die Ware herausgibt, und wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Ware gelagert ist, betreten, um sie zurückzuholen.

 

  1. PREIS UND ZAHLUNG

8.1 Der Preis der Ware und der Lieferung ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der zum Lieferdatum auf der Website des Lieferanten angegebene Preis. Es wird alles Erdenkliche getan, um sicherzustellen, dass die auf der Website des Lieferanten angegebenen Preise stets aktuell und korrekt sind. Tritt beim Bestellen durch den Kunden ein Fehler auf, informiert der Lieferant den Kunden so schnell wie möglich und bietet ihm an, die Bestellung zum korrekten Preis zu bestätigen oder die Bestellung zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten (falls bezahlt). Erhält der Lieferant innerhalb von Tagen nach Benachrichtigung des Kunden über den Fehler keine Bestellbestätigung, wird die Bestellung automatisch storniert und eine Rückerstattung ausgestellt.pilloledifolklore

8.2 Der Lieferant kann dem Kunden jederzeit vor der Lieferung mitteilen, den Preis der Ware zu erhöhen, um eine Preiserhöhung aufgrund folgender Faktoren widerzuspiegeln:

8.2.1 jeglicher Faktor außerhalb der Kontrolle des Lieferanten (einschließlich Wechselkurs‑Schwankungen, Steuer‑ und Zollerhöhungen sowie Erhöhungen von Arbeitskosten, Material‑ und sonstigen Produktionskosten);

8.2.2 jegliche Anfrage des Kunden, das/ die Lieferdatum(e), die Menge oder die Art der bestellten Ware zu ändern; oder

8.2.3 jeglicher Verzug, der durch eine Anweisung des Kunden oder die Nichterteilung ausreichender oder genauer Informationen oder Anweisungen durch den Kunden an den Lieferanten verursacht wird.

8.3 Der Preis der Ware schließt die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware nicht ein, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

8.4 Der Preis der Ware schließt keine Beträge bezüglich Mehrwertsteuer („MwSt.“) ein. Der Kunde hat bei Erhalt einer MwSt.‑enthaltenden Rechnung des Lieferanten dem Lieferanten die zusätzlichen Beträge bezüglich der auf die Lieferung der Ware anfallenden MwSt. zu zahlen.

8.5 Sofern nicht schriftlich anders zwischen den Parteien vereinbart, hat der Kunde die Rechnung bei Bestellung vollständig zu bezahlen, und die Lieferung erfolgt erst nach Eingang dieser Zahlung.

8.6 Wenn der Kunde die vom Lieferanten gemäß dem Vertrag fälligen Zahlungen bis zum Fälligkeitsdatum („Fälligkeitsdatum“) nicht leistet, hat er auf den fälligen und nicht gezahlten Betrag die für Geschäftsverkehr geltenden Verzugszinsen gemäß D.Lgs. 231/2002 und späteren Änderungen zu zahlen, unbeschadet eines höheren Schadens. Diese Zinsen laufen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum des fälligen Betrags, vor und nach Urteil. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem fälligen Betrag zu zahlen.

8.7 Der Kunde hat alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge vollständig ohne Abzug oder Zurückbehaltung zu zahlen, soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen, und hat kein Recht, gegenüber dem Lieferanten irgendeinen Anspruch, Aufrechnung oder Gegenanspruch geltend zu machen, um die Zahlung dieses Betrags ganz oder teilweise zurückzuhalten. Der Lieferant kann jederzeit, ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe einzuschränken, jeden ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Lieferanten an den Kunden geschuldeten Betrag verrechnen.

8.8 Wenn der Lieferant Ware unter Kreditkonditionen liefert, liegt dies allein im Ermessen des Lieferanten, das jederzeit widerrufen werden kann; in diesem Fall werden alle ausstehenden Beträge sofort fällig.

8.9 Etwaige vom Lieferanten gewährte Kreditkonditionen sind dem Kunden schriftlich zu bestätigen.

8.10 Gutschriften sind innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum zu verwenden. Gutschriften, die älter als sechs Monate sind, sind ungültig.

 

  1. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT ODER UNFÄHIGKEIT DES KUNDEN

9.1 Wenn der Kunde einem der in Klausel 9.2 genannten Ereignisse unterliegt oder der Lieferant berechtigterweise annimmt, dass der Kunde einem dieser Ereignisse unterliegen wird, und den Kunden entsprechend informiert, kann der Lieferant ohne Einschränkung sonstiger ihm zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsbehelfe alle weiteren Lieferungen gemäß dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten stornieren oder aussetzen, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein, und alle ausstehenden Beträge für an den Kunden gelieferte Ware werden sofort fällig.

9.2 Für die Zwecke von Klausel 9.1 sind die relevanten Ereignisse:

9.2.1 Der Kunde stellt die Zahlung seiner Schulden ein oder droht damit, ist nicht in der Lage, seine fälligen Schulden zu bezahlen, erklärt seine Zahlungsunfähigkeit oder tritt einer oder unterliegt direkt oder indirekt einem der Insolvenz‑ oder Krisenbewältigungsverfahren nach italienischem Recht;

9.2.2 der Kunde beginnt Verhandlungen mit allen oder einem Teil seiner Gläubiger, um eine seiner Schulden neu zu verhandeln, oder unterbreitet ein Angebot oder schließt einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern;

9.2.3 die Gesellschaft wird in Liquidation gebracht (auch freiwillig), ausgenommen ausschließlich im Hinblick auf einen Plan zur Fusion oder Einbringung in eine oder mehrere andere Gesellschaften;

9.2.4 der Kunde ist Gegenstand eines Insolvenzantrags;

9.2.5 der Kunde unterliegt einer Zwangsvollstreckung (beweglich oder unbeweglich) zu seinem Nachteil, und diese Vollstreckung wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Begründung nicht aufgehoben/annulliert;

9.2.6 es tritt ein Ereignis oder wird ein Verfahren gegenüber dem Kunden in einer Rechtsordnung eingeleitet, in der er unterliegt, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in den Klauseln 9.2.1 bis 9.2.5 genannten Ereignisse hat (einschließlich);

9.2.7 die finanzielle Situation des Kunden verschlechtert sich derart, dass nach Auffassung des Lieferanten die Fähigkeit des Kunden, seine Vertragspflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, gefährdet ist; und

9.2.8 der Kunde verstirbt oder ist aufgrund von Krankheit oder Unfähigkeit (geistig oder körperlich) nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu führen, oder wird gemäß einer Gesetzgebung über psychische Gesundheit zu einem Patienten.

9.3 Die Beendigung des Vertrags, wie auch immer sie erfolgt, beeinträchtigt nicht die Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien, die zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind. Klauseln, die ausdrücklich oder implizit über die Beendigung des Vertrags hinaus fortbestehen, bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1.1 Die Haftung des Lieferanten für Schäden an Personen und Sachen, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, beschränkt sich ausschließlich auf die, die zwingend aus dem italienischen Recht folgt; und

10.2.2 die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden für alle sonstigen aus dem Vertrag oder in Verbindung mit ihm entstehenden Verluste, gleich ob vertraglich, deliktisch (einschließlich Fahrlässigkeit), wegen Verstoßes gegen gesetzliche Pflichten oder aus sonstigem Grund, darf in keinem Fall den Preis der Ware übersteigen.

10.3 Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, gibt der Lieferant keine Erklärungen, Garantien oder Zusagen in Bezug auf die Ware. Jegliche Erklärung, Bedingung oder Garantie, die gesetzlich, durch Recht oder anderweitig in diese Bedingungen eingebracht oder impliziert sein könnte, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere ist der Lieferant nicht dafür verantwortlich, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen.

 

HöHERE GEWALT

Keine der Parteien ist für eine Nichterfüllung oder Verspätung bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten verantwortlich, soweit diese auf ein höheres Gewalt‑Ereignis zurückzuführen ist. Unter „höheres Gewalt‑Ereignis“ wird jedes Ereignis verstanden, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, das seiner Natur nach nicht vorhersehbar war oder, wenn es vorhersehbar war, unvermeidbar war, einschließlich Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe (auch mit eigener oder fremder Belegschaft), Ausfall von Energiequellen oder Transportnetzen, höhere Gewalt, Kriege, Terrorismus, Unruhen, innere Unruhen, Eingriffe ziviler oder militärischer Behörden, nationale oder internationale Katastrophen, bewaffnete Konflikte, vorsätzliche Schäden, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, nukleare, chemische oder biologische Kontamination, Überschallknall, Explosionen, Kommunikationsausfälle, Einsturz von Bauwerken, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Erdbeben, Verluste auf See, Epidemien oder ähnliche Ereignisse, Naturkatastrophen oder extreme ungünstige Wetterbedingungen oder das Verschulden von Lieferanten oder Subunternehmern.

 

  1. SONSTIGES

12.1 Abtretung und Unterauftragsvergabe

12.1.1 Der Lieferant kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder anderweitig veräußern.

12.1.2 Der Kunde darf alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten, übertragen, belasten, untervergeben oder anderweitig veräußern.

12.2 Mitteilungen

12.2.1 Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation, die einer Partei gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zugeht, muss schriftlich erfolgen und an diese Partei an ihren Sitz (bei einer Gesellschaft) oder ihren Hauptgeschäftssitz (in jedem anderen Fall) oder an jede andere Adresse gerichtet sein, die diese Partei der anderen Partei schriftlich gemäß dieser Klausel mitgeteilt hat.

12.3 Gültigkeit des Vertrags

12.3.1 Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde eine Bestimmung des Vertrags (oder einen Teil einer Bestimmung) für nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar hält, wird diese Bestimmung oder Teilbestimmung im erforderlichen Umfang als gestrichen angesehen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bleibt unberührt.

12.3.2 Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrags gültig, durchsetzbar und rechtlich wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der geringstmöglichen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.

12.4 Verzicht

Ein Verzicht auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung. Das Unterlassen oder die Verspätung einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf aus dem Vertrag oder aus dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar und schließt oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs schließt oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs.

12.5 Rechte Dritter

Eine Person, die keine Partei des Vertrags ist, hat keine Rechte aus dem Vertrag oder in Bezug auf den Vertrag.

12.6 Änderungen

12.6.1 Jedes Mal, wenn der Kunde Ware bestellt, gelten für den Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden die jeweils geltenden Bedingungen.

12.6.2 Vorbehaltlich von Klausel 12.6.1 sind, sofern nicht anders in diesen Bedingungen vorgesehen, Änderungen oder Ergänzungen12.6.2 Vorbehaltlich von Klausel 12.6.1 sind, sofern nicht anders in diesen Bedingungen vorgesehen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Bedingungen oder Bestimmungen, nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Lieferanten unterschrieben sind.

12.7 Haftungsausschluss

12.7.1 Der Lieferant liefert hochwertige Kompressoren und Ersatzteile für Kälte‑ und Klimaanlagen im Kühlfahrzeugbereich. Drittanbieter‑Produktnamen, Logos und sonstige Marken (eingetragen oder nicht), die auf dieser Website (und in anderen Marketingunterlagen des Lieferanten) erwähnt werden, sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Die Verwendung auf dieser Website bedeutet nicht, dass die Inhaber in irgendeiner Weise mit Nova Distribution srl verbunden sind.

12.7.2 Beispielsweise, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sind Carrier® und Transicold® eingetragene Marken der Carrier Corporation, eingetragen im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern. Thermo King® und TK® sind eingetragene Marken der Thermo King Corporation. Die Verwendung dieser Namen und/oder der Namen anderer Hersteller sowie jeglicher OEM‑Marken, Codes oder Teile von OEM‑Codes, Teilenummern, die zusammen mit den Produkten auf dieser Website verwendet werden, dient ausschließlich der erleichterten Identifizierung von Ersatzteilen und Produkten und wird nur als Referenz verwendet. Sie stellen in keiner Weise eine Genehmigung und/oder Verbindung mit dem betreffenden OEM dar und dürfen nicht dazu verwendet werden, eine Beziehung zwischen Nova Distribution srl und der betreffenden Drittpartei abzuleiten. Weitere Haftungsausschlüsse und ergänzende Informationen können im Abschnitt „Disclaimer“ unserer Website eingesehen werden.

12.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag sowie etwaige Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Bezug darauf ergeben, einschließlich nichtvertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem italienischen Recht und werden nach diesem ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Modena.

 

VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN

Alle Informationen über das Know‑how und/oder die Patente des Lieferanten sowie sonstige geschäftliche und betriebliche Informationen, zu denen der Kunde im Rahmen etwaiger Verhandlungen und der Vertragserfüllung Zugang erhält, sind vertraulich zu behandeln und dürfen vom Kunden direkt oder indirekt nur insoweit verwendet werden, als dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist, und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Zu den vertraulichen Daten gehören Informationen über die Anlagen, Produktionsmittel und sonstigen betrieblichen Einrichtungen des Lieferanten, sowie über Produktionsmodelle und Produktionsorganisation, die vom Lieferanten erbrachten Dienstleistungen, Geschäftsinitiativen, Kunden, Unternehmensführung und Geschäftstätigkeit des Lieferanten, Beziehungen zu Dritten usw. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um diese Informationen geheim zu halten.